Verfasst von Alois Laumer

Buchberg

Das Gelände liegt bei Sitzambuch, 4 km SSO von Schnaittenbach, 15 km NO von Amberg
Koordinaten: 49 31 06,9 N    12 01 59,3 E  DHV Nr. 427
Nordosthang – Startrichtung 45° – Schneisenstart
Höhenunterschied 180 m
Zugelassen für Gleitschirm und Hängegleiter
Gespeicherte Flüge: DHV XC

Tagesmitgliedschaft: 5 €  (Mitglieder des 1. GVB frei)

Der Flugschein und die Haftpflichtversicherung für das laufende Jahr von Gastpiloten müssen dem Verein als Kopie schriftlich vorliegen. Der Pilot erhält eine schriftliche Freigabe von uns. Erst dann darf er/sie am Buchberg starten. Anderenfalls gilt absolutes Startverbot.

Buchbergschneise

Starten Gleitschirmpiloten gehen die Liftschneise zum Startplatz hoch, Drachenflieger können bis 100 m vor dem Aufbauplatz mit dem Auto hinfahren. Weg zeigen lassen. Neulinge finden den nie! Enger privater Waldweg! Die Forstwege dürfen auf keinen Fall benutzt werden.

Der Start erfolgt in der Liftschneise des Buchberges. Strömt der Wind sauber von vorn an, d. h. Nordostwind, sind kaum Turbulenzen zu erwarten. Bei Südostwind ist ein Start nicht zu empfehlen und bei Nordwind wird es richtig ungemütlich. Bei stärkerem Wind dauert es mit dem Gleitschirm eine kleine Ewigkeit, bis man aus der Schneise heraus ist. Gefahr von Klappern! Mit dem Drachen hat man´s da besser. Gleitschirmpiloten starten dann häufig weiter unten in der Schneise – z. T. sogar vom ersten Weg. Man kommt auch von da nach oben,  fliegt dann aber meist in den Böen rückwärts.

Fliegen am Buchberg ist häufig Starkwindfliegen. Mit dem Gleitschirm sollte man sich auf keinen Fall zu weit nach hinten versetzen lassen oder bei leichtem Ostwind zu weit in den nordwestlichen Teil des Hanges fliegen.  Da ist nur Wald, wer nicht aufpasst, kommt da nicht mehr raus und hockt in den Bäumen.
Deshalb hat der Verein mit der Rettungsleitstelle Weiden ( Telefon 0961/19222 ) folgende Vereinbarung getroffen: Kann der auf einem Baum sitzende Pilot alleine oder mit Hilfe von anderen Fliegern den Baum verlassen, ist der Rettungsleitstelle mitzuteilen, dass keine Rettungskräfte benötigt werden. Der unnötige Einsatz des Rettungshubschraubers muss vermieden werden! Bei einem Unfall gilt absolutes Flugverbot. Schirme müssen gesichert (weggepackt) werden. Ein PKW mit Warnblinklicht (falls erforderlich auch Hupe) auf die obere Landewiese neben dem Lifthäuschen zeigt dies an. Alle Piloten haben sofort zu landen. Rettungsheli könnte kommen!

Landen Die Landung sollte möglichst auf dem in der Karte gekennzeichneten Landeplatz erfolgen. Das schont die Vegetation und erhält uns das Wohlwollen der Landwirte. Wer es sich zutraut, kann auch in der Wiese am Fuße der Liftschneise landen (GS). Der Grundstückseigentümer hat da nichts dagegen. Der rot markierte Acker unterhalb der Liftschneise ist allerdings absolut tabu. Wer dort landet, bekommt massive Schwierigkeiten nicht nur mit dem Eigentümer.  Auch wir können dies nicht tolerieren und müssen deshalb gegen solche Außenlander konsequent vorgehen. Zumal einige dieser Außenlander dann auch noch ihren Schirm hingebungsvoll mitten in der Wiese packen. Beim zweiten Mal bleibt es nicht bei einer Belehrung.