Verfasst von Alois Laumer

Ultraleicht

Ob im klassischen Doppeldecker, im offenen Trike oder schnelles Reisen mit Kabinenkomfort: Fliegen mit Ultraleichtflugzeugen ist zwar nicht die komfortabelste aber gewiss die unabhängigste Art, preiswert und sicher motorisiert in die Luft zu gehen. Moderne ULs sind auf hohem technischen Standard und bieten durch ein Gesamtrettungssystem ein großes Maß an Sicherheit. Der Start und die Landung von Ultraleichtfliegern ist in Deutschland nur an dafür zugelassenen Flugplätzen erlaubt.

Was sind Ultraleichtflugzeuge?
Als Ultraleichtflugzeuge sind Fluggeräte mit einem maximalen Gesamtgewicht von 472,5 (neu 600 kg) kg für Doppelsitzer. Es gibt drei Arten von Ultraleichtflugzeugen: Aerodynamisch gesteuerte ULs, die sich nur durch das Gewicht, weniger im Aussehen von kleinen Motorflugzeugen unterscheiden,  die motorisierten Drachen, die so genannten Trikes. Sie werden durch Gewichtsverlagerung des Piloten gesteuert. Dazu kommen noch die motorisierten Gleitschirme – mit Rucksachmotor oder als Trikes und die Gyrocopter oder Tragschrauber.

Wie sieht die Ausbildung aus?
Die theoretische Ausbildung ist praxisorientiert und in einem überschaubaren Zeitrahmen zu schaffen – 60 Stunden Unterricht.  In der Praxis müssen mindestens 30 Flugstunden absolviert werden. Keine Angst, ein gutes  Augenmaß ist hier wichtiger als besondere Muskelkraft.

Wie teuer ist Ultraleichtfliegen?
Bis zum Erwerb der Lizenz fallen rund 5000 € an. Bei Dreiachsern und Gyrokopter ist mit ein paar Hunderten mehr zu rechnen.

Der Verein unterhält ein UL-Fluggelände bei Vohenstrauß. Dort können Vereinsmitglieder starten.

Vereinstrike 3

Ist meine Lizenz gültig?

Die mit einer Prüfung erhaltene Lizenz zum Steuern eines Ultraleichtflugzeuges gilt ubefristet („ein Leben lang“), allerdings müssen dabei einige Voraussetzungen gegeben sein.
Ausübungsvoraussetzungen:

1) Berechtigung gilt nur für das entsprechende Muster:
a) aerodynamisch gesteuertes UL (Flächenflieger!)
b) schwerkraftgesteuertes UL (Trike)
c) schwerkraftgesteuertes UL mit Fußstartmöglichkeit (Minimum)
d) motorisierte Gleitschirme (Rucksackmotoren bzw. Trike)

2) Tauglichkeitszeugnis (Medical von einem Fliegerarzt ausgestellt, mind. LAPL)

3) in den letzten 24 Monaten mind. 12 Flugstunden (PIC) und 12 Landungen
Übungsflug mit einem Fluglehrer mind. 1 h (nicht bei schwerkraftgesteuerten ULs erforderlich)
Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Trike innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. Diese Voraussetzungen können durch eine Praxis-Prüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem schwerkraft gesteuerten Ultraleichtflugzeug ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

120-kg-UL: Der Pilot muss  jederzeit vor Antritt eines Fluges auf Verlangen einer berechtigten Person nachweisen können, dass er innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 30 Starts und Landungen auf fußstartfähigen UL durchgeführt hat. Dazu muss er ein Flugbuch mitführen, aus dem die erforderlichen Angaben ersichtlich sind.

 

Das Vereinstrike
wurde im Januar 2019 verkauft

Vereinstrike
Seit 1994 unterhielt der Verein ein eigenes Trike. Das Letzte war vom Type ein Eagle Trike V.
Es wird von einem modifizierten BMW-Motorradmotor angetrieben, der rund 100 PS leistet. Es ist 100km/h schnell und könnte vollgetankt über 6 Stunden in der Luft bleiben. . Eine Sitzheizung und eine Interkom-Anlage sorgen für Komfort auch bei längeren Flügen.
Leider ging die Nutzung durch die Mitglieder jedes Jahr weiter zurück. Aus wirtschaftlichen Gründen – hohe Unterhaltskosten – haben die Mitglieder auf der JHV 2019 beschlossen, es zu verkaufen.

Vereinstrike

Es gibt im Verein ein paar Mitglieder, die motorisierte Gleitschirme verschiedener Muster fliegen.

Weiterführende Information gibt es beim Deutschen Ultraleichtflugverband e.V. oder beim Deutscher Aero Club e.V.